
Inahltsverzeichnis Barrierefreie Webseiten
Barrierefreie Webseiten – So erfüllen Sie das neue Gesetz und machen Ihr Business zukunftssicher!
Warum Barrierefreiheit auf Ihrer Website kein „Nice to have“ mehr ist
Barrierefreiheit im Web war lange ein Thema, das nur wenige Unternehmen auf dem Schirm hatten. Doch das ändert sich jetzt – und zwar gesetzlich verpflichtend. Mit dem neuen Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) werden Unternehmer verpflichtet, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten.
Die gute Nachricht: Wer jetzt handelt, zeigt nicht nur gesellschaftliche Verantwortung, sondern sichert sich auch Wettbewerbsvorteile und Rechtssicherheit.
Was bedeutet „barrierefrei“ überhaupt?
Eine barrierefreie Website ist so gestaltet, dass alle Menschen – unabhängig von körperlichen oder kognitiven Einschränkungen – sie problemlos nutzen können. Dazu zählen u.a.:
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Menschen mit Seh- oder Hörbeeinträchtigungen
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Menschen mit motorischen Einschränkungen
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Menschen mit Lernschwierigkeiten
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Ältere Menschen mit altersbedingten Einschränkungen
Barrierefreiheit bedeutet zum Beispiel:
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Gute Kontraste & skalierbare Schriftgrößen
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Logisch aufgebaute Seitenstruktur mit Überschriften
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Alternativtexte für Bilder
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Tastaturnavigation ohne Maus
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Kompatibilität mit Screenreadern
Was schreibt das neue Gesetz vor? (Stand 2025)
Mit Inkrafttreten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) in Verbindung mit der EU-Richtlinie European Accessibility Act (EAA) gelten folgende Punkte:
Wer ist betroffen?
- Alle Unternehmen, die digitale Dienstleistungen oder Produkte für Endverbraucher anbieten.
- Auch kleinere Unternehmen und Startups, sofern sie Websites oder Apps betreiben.
Ab wann gilt das?
- Stichtag: 28. Juni 2025
Bis dahin müssen digitale Angebote barrierefrei sein. Danach drohen Abmahnungen, Bußgelder und Imageschäden.
Was passiert bei Nichtbeachtung
- Abmahnungen von Verbänden
- Bußgelder bis zu mehreren zehntausend Euro
- Reputationsverlust durch negative Öffentlichkeitswirkung
Wie wird eine Website barrierefrei?
Die technische und gestalterische Umsetzung erfolgt auf Basis der internationalen WCAG 2.1 (Web Content Accessibility Guidelines) auf Level AA – das ist der Maßstab.
Das umfasst z. B.:
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Strukturierte HTML-Codierung
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ARIA-Rollen und -Attribute
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Semantisch korrekte Auszeichnung
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Alternative Bedienmethoden (Tastatur, Screenreader)
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Barrierefreie Formulare und Kontraste
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Korrekte PDF-Downloads (falls vorhanden)
Wie prüfe ich, ob meine Website barrierefrei ist?
Es gibt automatisierte Tools wie:
WAVE (Browser-Erweiterung) –
Google Lighthouse (Accessibility Score)
axe DevTools
Aber: Diese Tools zeigen nur oberflächliche Fehler an.
Für eine verlässliche Prüfung ist ein professioneller Barrierefreiheits-Audit notwendig – inkl. technischer, visueller und funktionaler Analyse.
Barrierefreie Webseite mit ichmachemarketing.
Warum jetzt handeln?
Ich bin Ben von ichmachemarketing – und ich mache Ihre Website barrierefreier, zukunftssicher und nutzerfreundlich für alle.
Meine Leistungen im Bereich Barrierefreiheit:
- Barrierefreiheits-Audit Ihrer bestehenden Website
- Beratung & Anpassung auf Basis der WCAG-Richtlinien
- Barrierefreier Website-Relaunch für bestehende Unternehmen
- Webseiten-Erstellung von Grund auf barrierefrei – ideal für Startups
- Barrierefreie PDF-Dokumente & Formulare
- Barrierefreie Menüs mit Optionen für größere Texte, Kontraste, Lesemasken etc.
Weitere Vorteile barrierefreier Webseiten:
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Rechtssicherheit herstellen
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Abmahnungen & Bußgelder vermeiden
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Zugänglichkeit für neue Zielgruppen schaffen
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SEO verbessern (barrierefreie Seiten ranken oft besser!)
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Modernes, inklusives Markenbild zeigen
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